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Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.


Sie als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu müssen einige Vorbereitungen getroffen werden.


Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstütze und berate ich Sie natürlich auch bei dieser Erklärung.

Die Finanzverwaltung wird Sie in den kommenden Wochen ebenfalls zur Grundsteuer-Reform und den notwendigen Erklärungen informieren.

Wenn Sie dieses Schreiben erhalten haben und ich die Erklärung erstellen soll, erhalten Sie von mit ein Anschreiben mit einer Beauftragung und Bevollmächtigung und einen Fragebogen für die benötigten Daten.


 

Philipp Hoff Steuerberater
post@philipp-hoff.de